Widerrufsfrist
Wenn Sie die Waren schriftlich, telefonisch oder online bestellt haben, können Sie diese innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen (so heißt es richtig) und zurücksenden. Frist beginnt meist, wenn du die Ware erhältst (bei Teillieferungen: wenn die letzte Lieferung da ist). Wenn Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, kann sich die Widerrufsfrist verlängern (grundsätzlich um bis zu 12 Monate). Den Widerruf sollten Sie in Textform (z. B. E-Mail/ Brief) erklären; dafür können Sie auch das Muster-Widerrufsformular verwenden.
Kosten für Zurücksendung / Erstattung
Der Unternehmer muss alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Kosten der günstigsten Standardlieferung erstatten; Mehrkosten für eine von Ihnen gewählte teurere Versandart müssen nicht erstattet werden. Die unmittelbaren Rücksendekosten trägt grundsätzlich der Verbraucher, wenn der Unternehmer hierüber vorab ordnungsgemäß informiert hat; andernfalls kann der Unternehmer die Rücksendekosten tragen müssen. er Unternehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Ware zurückerhalten hat oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware abgesandt haben.
Beachten Sie die Ausnahmen vom Widerrufsrecht (z.B. versiegelte Waren, digitale Produkten ...)! Detaillierte Besonderheiten zum Widerruf kann man in "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGBs / das "Kleingedruckte") des jeweiligen Anbieters finden unter: Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Belehrung über das Widerrufsrecht, Erlöschen des Widerrufsrechts, Rechtsfolgen des Widerrufs, Rückgaberecht usw.
Veraltet: Die 40-Euro-Regelung: Versandkosten für die Rücksendung von gekauften Waren im Wert bis zu 40 Euro (Nettopreis) oder der Käufer zum Zeitpunkt des Widerrufs noch keine Gegenleistung oder Teilzahlung erbracht hat, zahlt der Käufer (besonders bei "ebay" und weiteren zahlreichen Internetshops).
Wichtig: Beachten Sie die Neuregelungen beim Widerrufsrecht ab 13.06.2014!
So sieht ein fertig erstellter Brief aus: Beispiel: Brief - Widerruf Handyvertrag
Handyvertrag widerrufen: Widerruf Mobilfunkvertrag
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB, neue Fassung ab 13.06.2014)
- Informationspflichten beim Verbrauchervertrag (Artikel 246 § 1 bis 4 EGBGB)
- Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen, entgeltlichen Finanzierungshilfen und Darlehensvermittlungsverträgen (Artikel 247 EGBGB)
Bitte beachten Sie: am 13. Juni 2014 ist die Neuregelung der Europäischen Verbraucherrechterichtlinie in Kraft getreten und damit auch ein EU-weit einheitliches Widerrufsrecht! Lesen Sie "Neue Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen, insbesondere außerhalb von Geschäftsräumen und im Fernabsatz" von BMJV (Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz) hier.
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