Erhöht der Anbieter den Preis für Ihren Internet-Zugang einseitig, steht Ihnen in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses gilt insbesondere dann, wenn die Preiserhöhung nicht vertraglich vereinbart war oder Sie der Änderung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Die Kündigung muss meist innerhalb einer vom Anbieter genannten Frist erfolgen.
Kündigen Sie innerhalb der vom Anbieter genannten Frist (oft 4 Wochen)
Bewahren Sie die Ankündigung der Preiserhöhung als Nachweis auf
Senden Sie den Brief per Einschreiben, als FAX oder über das Online-Kundenkonto
Mit diesem Musterbrief zur Sonderkündigung eines Internet-Zugangs wegen Preiserhöhung können Verbraucher ihren Vertrag schnell und rechtssicher beenden. Ideal bei einseitigen Preisänderungen durch den Anbieter. Kostenloser Mustertext, sofort einsetzbar und individuell anpassbar.
Tipps für eine Kündigung per Fax:
- Fax zu üblichen Geschäftszeiten senden.
- Unbedingt den Sendebericht ausdrucken!
- Frist setzen für Bestätigung.
Tipp:
- DSL Provider-Wechsel - Bestehenden Vertrag erst dann kündigen, wenn Sie die Zusage eines neuen Anbieter haben.
Weitere Briefe "DSL-Vertrag kündigen":
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