Auf dieser Übersichtsseite erhalten Sie kompakte und verständliche Informationen zur Kündigung von Strom- und Gasverträgen. Zusätzlich stehen Ihnen kostenlose Musterbriefe und editierbare Vorlagen zur Verfügung, die Sie individuell anpassen, ausdrucken oder als PDF abspeichern können.
Energieversorger dürfen ihre Strom- und Gaspreise anpassen, doch Verbraucher müssen einer Erhöhung nicht zustimmen und haben stattdessen ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, um beide Verträge außerordentlich zum Zeitpunkt der Preisänderung zu beenden. Dieses Recht gilt bei jeder Preiserhöhung pro Kilowattstunde oder Kubikmeter, unabhängig vom Grund, und erfordert eine Kündigung in Textform (Brief, E-Mail oder Fax) mit einer Frist von in der Regel zwei Wochen vor Wirksamwerden der Erhöhung.
In den letzten Jahren gab es wiederholt starke Strom- und Gaspreisanstiege, die je nach Anbieter, Tarif und Region unterschiedlich ausfielen, und auch 2026 sind weitere Anpassungen möglich, was viele Haushalte finanziell belastet. Der Versorger muss die Erhöhung mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich mitteilen und explizit auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen, gemäß § 41 Abs. 5 EnWG.
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