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Musterbriefe, Sonderkündigung & Infos
Infos Strom und Gas tarife

Vorsicht bei Billigstrom & Billiggas Strom und Gastarife - Fallen erkennen und sicher wechseln 2026

Aktuelle Marktlage: Die Strompreise stabilisieren sich auf attraktivem Niveau, was den Anbieterwechsel besonders lohnenswert macht. Doch Vorsicht: Gerade in Phasen niedriger Neukundenpreise locken unseriöse Anbieter mit "Kampfpreisen", die oft versteckte Kosten im Kleingedruckten oder drastische Erhöhungen nach der Mindestlaufzeit enthalten.

Die Gefahr der Billiganbieter: Wo verstecken sich die Kosten?

Oft finanzieren Discounter ihre Tarife im ersten Jahr ausschließlich über das Neukundengeschäft. Die Risiken für Sie:

Die Bonus-Falle

Extrem hohe Wechselboni (bis zu 40%) kaschieren oft einen überteuerten Grundpreis. Fällt der Bonus im zweiten Jahr weg, schnellt die Rechnung in die Höhe.

  • Boni werden bei Umzug oft gestrichen.
  • Auszahlung erfolgt erst nach 12 Monaten Belieferung.

Insolvenzrisiko

Billiganbieter kaufen Strom oft kurzfristig an der Börse. Bei Preissprüngen droht die Pleite (wie bei Stromio oder Flexstrom). Vorauszahlungen und Guthaben sind dann meist verloren.

Service-Wüste

Mangelhafte Erreichbarkeit, verschleppte Kündigungen und fehlerhafte Abrechnungen sind bei Discountern an der Tagesordnung.

🚫 "Schwarze Liste" – Vorsicht bei diesen Anbietern

Verbraucherzentralen warnen regelmäßig vor bestimmten Praktiken. Achten Sie auf Anbieter wie Primastrom, Voxenergie oder ExtraEnergie, die häufig durch intransparente Preiserhöhungen oder verweigerte Sonderkündigungen auffallen.

Dynamische & Variable Tarife (§ 41b EnWG)

Seit 2025 ist jeder Stromanbieter verpflichtet, dynamische Tarife anzubieten. Diese sind meist **monatlich kündbar**, bergen aber Licht und Schatten:

Vorteile (Pros) Nachteile (Cons)
● Volle Flexibilität durch kurze Laufzeiten ● Volles Preisrisiko bei Börsenpreissprüngen
● Enormes Sparpotential mit E-Auto/ Wärmepumpe ● Smart Meter (intelligentes Messsystem) zwingend nötig
● Transparente Abrechnung ohne Abschlags-Schätzungen ● Kosten für Zählerbetrieb (bis zu 20-50€/Jahr)

✅ Checkliste für einen sicheren Wechsel 2026

  1. Finger weg von Vorkasse: Zahlen Sie niemals Monate im Voraus. Geht der Anbieter insolvent, ist Ihr Geld weg.
  2. Preisgarantie prüfen: Achten Sie darauf, dass die Preisgarantie mindestens so lange läuft wie die Mindestvertragslaufzeit (idealerweise 12 Monate).
  3. Pakettarife vermeiden: Kaufen Sie keine festen kWh-Pakete. Verbrauchen Sie weniger, gibt es kein Geld zurück; verbrauchen Sie mehr, wird es extrem teuer.
  4. Grundpreis vs. Arbeitspreis: Ein niedriger Arbeitspreis bringt nichts, wenn der monatliche Grundpreis utopisch hoch ist. Rechnen Sie immer die Gesamtkosten.
  5. Monatliche Kündbarkeit: Bevorzugen Sie Tarife, die Ihnen maximale Freiheit lassen – so können Sie bei Preissenkungen sofort wieder wechseln.

💡 Tipp: Gas- und Stromtarife richtig suchen

Nutzen Sie Vergleichsportale für Ihre Tarifsuche, aber filtern Sie Einmal-Boni bewusst heraus, um den "echten" Preis für das Folgejahr zu sehen. Wenn ein Angebot bei der Suche mehr als 20 % unter dem Marktschnitt liegt, sollten Sie die AGB besonders gründlich auf versteckte Kosten prüfen.

📊 Kostenvergleich: Fairer Tarif vs. Bonus-Lockvogel

Kostenfaktor Fairer Tarif (ohne Bonus) Bonus-Tarif (Lockangebot)
Arbeitspreis (pro kWh) 30 Cent 36 Cent
Grundpreis (pro Monat) 12,00 € 18,00 €
Einmaliger Neukundenbonus 0 € - 250,00 €
Kosten im 1. Jahr 1.194,00 € 1.191,00 €
Kosten im 2. Jahr (Bonus entfällt) 1.194,00 € 1.441,00 €
Bilanz nach 2 Jahren 2.388,00 € 2.632,00 €

Das Ergebnis: Im zweiten Jahr steigen die Kosten beim Bonus-Anbieter um schlagartig **250 €**. Wer den rechtzeitigen Wechsel verpasst, zahlt über zwei Jahre insgesamt **244 € mehr** als im fairen Tarif ohne Bonus.

📄 Kündigungsvorlagen für alle Fälle

Infos: Strom & Gas kündigen – Musterbriefe, Sonderkündigung ...

⚠️ Rechtssicher kündigen: Regeln für Strom, Gas und andere Verträge

  • Keine automatische 12-Monats-Verlängerung: Nach Ablauf der ersten Mindestlaufzeit verlängert sich Ihr Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit. Sie können dann jederzeit mit einer Frist von maximal einem Monat kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB). Dies gilt für fast alle Verträge (Energie, Fitness, Internet, Abos), die ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden.
  • Beweislast beachten: Zwar ist die Kündigung per E-Mail oder Kündigungsbutton gesetzlich zulässig, im Streitfall müssen Sie den Zugang jedoch beweisen. Ein Einschreiben mit Rückschein oder ein Fax mit Sendebericht bleibt der sicherste Weg.
  • Preis-Falle & Bonus-Trick: Extrem günstige Preise im ersten Jahr werden oft durch den Wegfall von Boni im zweiten Jahr teuer. Prüfen Sie die Gesamtkosten über die volle Laufzeit, bevor Sie die Kündigung verpassen.
  • Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung: Bei jeder einseitigen Preisänderung (auch bei kleinen Beträgen) haben Sie ein Sonderkündigungsrecht (gemäß § 41 EnWG für Energie). Die Frist beträgt meist 2 Wochen ab Erhalt der Mitteilung.

Weitere detaillierte Informationen: Anleitung: Gas und Strom kündigen

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