Wer seinen Stromanbieter wechseln möchte, muss den bestehenden Vertrag in der Regel fristgerecht zum Ende der Laufzeit kündigen. Die Kündigung ist meist schriftlich per Brief, Fax, E-Mail oder direkt über ein Online-Formular des Versorgers möglich.
Die Kündigungsfrist liegt bei vielen Stromverträgen zwischen 4 Wochen und 3 Monaten vor Vertragsende. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (meistens 12 oder 24 Monate) können viele Stromverträge monatlich mit einer Kündigungsfrist von in der Regel bis zu 4 Wochen beendet werden. Üblicherweise kümmert sich der neue Stromversorger um die Kündigung des alten Vertrags. Haben Sie selbst gekündigt, weisen Sie Ihren neuen Versorger darauf hin.
Viele Stromanbieter verlangen die Kündigung in Textform; zulässig sind in der Praxis insbesondere:
Klassischer Brief (möglichst per Einwurf- oder Einschreiben zur Nachweisbarkeit)
Fax mit Sendeprotokoll
E-Mail, sofern der Anbieter dies akzeptiert
Online-Kündigung über Kundenportal oder Formular auf der Website
Wichtig ist, dass folgende Angaben enthalten sind: Name und Anschrift, Kundennummer/Vertragsnummer, gewünschtes Kündigungsdatum (zum Vertragsende bzw. „zum nächstmöglichen Termin“) und eine Bitte um schriftliche Bestätigung.
In vielen Fällen übernimmt der neue Stromanbieter die Kündigung des bestehenden Vertrages im Rahmen des Lieferantenwechsels. Das ist vor allem dann üblich, wenn kein Sonderkündigungsrecht genutzt wird, sondern regulär zum Vertragsende gewechselt wird.
Trotzdem sollten Verbraucher selbst prüfen, ob die Kündigungsfrist eingehalten wird und im Zweifel rechtzeitig zusätzlich eigenständig kündigen, etwa wenn das Vertragsende sehr nahe ist.
Rechtzeitig neuen Tarif wählen, damit der neue Vertrag nahtlos an den alten anschließt und keine teure Grundversorgung entsteht.
Kündigungsbestätigung sorgfältig aufbewahren und das dort genannte Vertragsende kontrollieren.
Zählerstand zum Wechseltermin notieren, um eine korrekte Schlussabrechnung zu gewährleisten.