In den vergangenen Jahren kam es wiederholt zu deutlichen Strompreiserhöhungen, deren Höhe je nach Anbieter, Tarif und Region stark variiert. Auch künftig sind weitere Preisänderungen nicht ausgeschlossen. Für viele Haushalte führen steigende Strompreise zu einer spürbaren Mehrbelastung.
Besonders günstige Stromtarife können auf den ersten Blick attraktiv wirken, bringen aber teilweise erhebliche Nachteile mit sich, zum Beispiel:
Abschlagszahlungen werden trotz angekündigter Ersparnis nicht gesenkt
starke Erhöhung der Abschläge bei Mehrverbrauch (teilweise auch ohne erkennbaren Grund)
ausbleibende Bonuszahlungen (z. B. Neukunden- oder Wechselbonus)
versteckte oder kurzfristige Preiserhöhungen
fehlerhafte oder verspätete Jahres- und Schlussabrechnungen
Preiserhöhungen trotz beworbener Preisgarantien
schlechter oder kaum erreichbarer Kundenservice
Die Schlichtungsstelle Energie ist vom Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als zentrale Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern anerkannt. Auf www.schlichtungsstelle-energie.de bei dem Menüpunkt "Ihre Beschwerde" befindet sich das Beschwerdeformular, dort kann man kostenlos einen Antrag auf Durchführung der Schlichtung stellen. Lesen Sie die Verfahrensordnung vor dem Absenden!
Bei einer Strompreiserhöhung gilt grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung erfolgen, sofern im Vertrag oder in den AGB keine andere Frist geregelt ist.
In den meisten Fällen übernimmt der neue Stromversorger automatisch die Kündigung des alten Vertrags. Das sorgt für einen reibungslosen Wechsel ohne Versorgungsunterbrechung.
👉 Wichtig: Haben Sie Ihren Stromvertrag bereits selbst gekündigt, informieren Sie Ihren neuen Anbieter darüber, um Doppel- oder Fehlkündigungen zu vermeiden.